Allgemeine Geschäftsbedingungen PosBill buylocal

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Dieser Vertrag regelt das rechtliche Verhältnis zwischen der PosBill GmbH, Brunnengasse 4 in 56355 Kehlbach (“PosBill“) und deren Kunden (“Dienstleister“) in Bezug auf die Bereitstellung von PosBill buylocal. PosBill stellt die Software dem Kunden zur Nutzung über das Internet bereit.

1.2 Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Unternehmer / Dienstleister.

1.3 Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

1.4 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Dienstleister in der PosBill Software den Lizenzbutton aktiviert und den kostenpflichtigen Nutzungsbedingungen zustimmt.

2. Leistungen von PosBill buylocal

2.1 PosBill stellt dem Dienstleister folgende Leistungen bereit:

  1. Die PosBill buylocal Software zur Nutzung über das Internet zur Verwaltung entsprechender Anfragen,

  2. Programmcode zur Einbindung in bestimmte Webauftritte des Dienstleisters (z.B. Webseiten auf Basis von WordPress oder Facebook Fanpages) („Widgets“),

Einzelheiten ergeben sich aus der Tarifauswahl und der dort platzierten Softwarenutzungsvereinbarung auf https://booking.posbill.com. Die PosBill buylocal Software ist nicht für den Abschluss rechtsverbindlicher Verträge zwischen dem Dienstleister und dem Endkunden ausgelegt, sondern für rechtlich unverbindliche Anfragen. Ein Vertrag kommt lediglich zwischen dem Dienstleister und Endkunden zustande.

2.2. PosBill stellt dem Dienstleister die Software PosBill buylocal zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Die Software wird auf Servern eines von PosBill genutzten europäischen Rechenzentrums betrieben. Der Dienstleister erhält für die Laufzeit dieses Vertrages das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, auf die Software mittels eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen und für eigene Geschäftszwecke ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen. Dies schließt das Recht ein, im hierfür erforderlichen Umfang Programmcodes (z.B. JavaScript) auf dem Rechner des Nutzers zeitweise zu speichern (z.B. im Arbeitsspeicher oder Browser-Cache) und dort auszuführen. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die Nutzung für das im gewählten Softwarepaket angegebene Unternehmen einschließlich. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und eine Nutzung für Dritte, einschließlich verbundene Unternehmen, ist untersagt.

2.3 PosBill räumt dem Dienstleister hiermit vorbehaltlich der nachfolgenden Sätze das unentgeltliche, einfache, nicht-übertragbare und nicht-unterlizenzierbare und zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Recht ein, die Widgets zur Integration der Buchungsfunktion in Webauftritte des Dienstleisters (z.B. Firmenwebseite, Facebook Fanpage) zu nutzen, insbesondere diese auf Servern des Dienstleisters oder einem von diesem genutzten Hoster zu installieren und dort ablaufen zu lassen. Für die Nutzung einzelner Widgets können ergänzende Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Hersteller der jeweiligen Content Management Systeme oder Betreiber der sozialen Netzwerke (z.B. Facebook) gelten. Daneben kann die PosBill buylocal Software unter Umständen Komponenten Dritter enthalten, die sogenannten Open Source Lizenzbedingungen unterliegen. Diese haben im Kollisionsfalle Vorrang vor diesem Vertrag.

2.4. PosBill stellt dem Dienstleister PosBill buylocal bereit

  1. PosBill erbringt seine Leistung am Anschlusspunkt des vom PosBill genutzten Rechenzentrums an das Internet. Für die Internetverbindung zwischen dem Dienstleister und dem Rechenzentrum ist der Dienstleister verantwortlich.

  2. Bei der Berechnung der tatsächlich erreichten Verfügbarkeit bleiben Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien) unberücksichtigt. Ebenso unberücksichtigt bleiben Sperrungen durch PosBill, die aus Sicherheitsgründen erforderlich sein könnten, sofern PosBill angemessene Vorkehrung zur Sicherheit getroffen hatte (z.B. Denial of Service Attacke, schwere Sicherheitslücke in einer genutzten Fremd-Software ohne verfügbarem Patch).

2.5. Der Dienstleister nimmt die erstmalige Einrichtung von PosBill buylocal selbst vor, außer es wurde etwas Abweichendes vereinbart. Eine Veränderung der Software oder von Widgets nach Wünschen des Dienstleisters, ist nicht geschuldet.

2.6. PosBill stellt einen E-Mail Support zur Unterstützung bei technischen Problemen bei der Nutzung von PosBill buylocal zur Verfügung. Der Support beinhaltet nicht: Allgemeine Beratung oder Schulungen zu Marketing, rechtliche Beratung, oder Einrichtungsarbeiten. Technische Unterstützung bei Webauftritten des Dienstleisters und kann je nach Aufwand kostenpflichtig sein. Sofern kostenpflichtige Leistungen erbracht werden, wird dies dem Dienstleister vorab schriftlich mitgeteilt. Die Supportleistungen werden von PosBill werktäglich Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr – 16.00 Uhr MEZ erbracht. Die Zeit bis zur erstmaligen Reaktion auf E-Mail Anfragen beträgt in der Regel nicht mehr als 36 Stunden. Anfragen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, gelten als während des nächstfolgenden Werktages eingegangen.

2.7 PosBill kann zur Leistungserbringung / Support nach eigenem Ermessen Subdienstleister einsetzen, etwa für das Hosting oder den SMS- und E-Mail Versand.

2.8 Dem Dienstleister ist bekannt, dass es sich bei der Software um eine Standardsoftware handelt und hierbei eine Vielzahl von Kunden auf ein zentrales System zugreifen. Die aus einem solchen multitenancy (Mehrmieter) Modell resultierenden Skalenvorteile lassen sich nur nutzen, wenn es sich um ein einheitliches Softwareprodukt handelt, das auch fortentwickelt werden kann. Die Parteien vereinbaren daher:

  1. PosBill kann die Software, die Portalseite und Widgets (einschließlich der Systemanforderungen) aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund (i) einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, (ii) geänderten technischen Rahmenbedingungen (neue Browserversionen oder technische Standards), oder (iii) des Schutzes der Systemsicherheit

  2. Daneben kann PosBill, die Portalseite und die Widgets im Rahmen einer Fortentwicklung angemessen ändern.

3. Vergütung und Zahlungsverzug

3.1 Der Dienstleister schuldet PosBill für die Bereitstellung der Software während der Vertragslaufzeit die vereinbarte Vergütung, die in der Softwarenutzungsvereinbarung geregelt ist. Die Vergütung besteht aus einer vom gewählten Tarif abhängigen wöchentlich oder monatlichen Grundgebühr sowie ggf. einer nutzungsabhängigen Nutzungsgebühr.

3.2 Zahlung und Verzug

Die Zahlung der ersten sechs Monate erfolgt bei Vertragsabschluss per SEPA-Lastschriftmandat. Ab dem siebten Monat werden alle fälligen Beiträge sechs Monate im Voraus per SEPA – Basislastschrift-Mandat eingezogen. Erst nach erfolgreichem SEPA-Lastschrifteinzug ist die Software weiterhin nutzbar. Sofern das SEPA-Lastschriftmandat nicht einzulösen ist, wird mit sofortiger Wirkung der komplette Jahresbetrag fällig und ist auf das Konto der PosBill GmbH anzuweisen. Preisanpassungen werden mindestens 30 Tage im Voraus angekündigt. Nach einer Preisanpassung bedeutet die fortgesetzte Nutzung der Software, dass der Dienstleister mit den Preisanpassungen nach dem Inkrafttreten der Änderung einverstanden sind.

3.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Dienstleisters

4.1 Der Dienstleister wird die Leistungen von PosBill nur im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen nutzen, bei der Nutzung keine Rechte Dritter verletzen (z.B. Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte) und alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen beachten. Er wird bei der Nutzung insbesondere die Vorschriften zum Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und etwaige Schweigepflichten einhalten und keine schadhaften oder rechtswidrigen Daten einspielen oder die Leistungen von PosBill in sonstiger Weise missbrauchen.

4.2 Der Dienstleister wird mittels der Software Nachrichten oder sonstige Kontakttools nur an solche Empfänger senden, die hierzu eine rechtswirksame Einwilligung gegeben haben, oder bei denen, soweit anwendbar, die Anforderungen des § 7 Abs. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erfüllt sind. In Zweifelsfällen obliegt es dem Dienstleister, sich über die Zulässigkeit von Werbemails zu informieren.

4.3 Der Dienstleister ist rechtlich der Anbieter und Betreiber der Portalseite und der Internetauftritte, in die er Widgets von PosBill integriert. PosBill handelt insofern lediglich als technischer Dienstleister. Der Dienstleister wird sicherstellen, dass dort die gesetzlich geforderten Pflichtangaben angegeben sind, in Deutschland insbesondere das Impressum nach § 5 Telemediengesetz (TMG) sowie Datenschutzhinweise gemäß § 13 Abs. 1 TMG. Der Dienstleister wird zudem sicherstellen, dass auch in E-Mails und sonstiger Kommunikation die erforderlichen Pflichtangaben enthalten sind.

4.4 Dem Dienstleister obliegt es, Kopien der von ihm eingegebenen Daten zu behalten und regelmäßig Sicherungskopien, der in der Software erfassten Daten anzufertigen. Verletzt der Dienstleister diese ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung haftet PosBill bei Datenverlusten nicht.

4.5 Dem Dienstleister ist verpflichtet, Daten gemäß den gesetzlichen Anforderungen aufzubewahren. Dem Dienstleister ist bekannt, dass der Service nicht den Anforderungen der “Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)” genügt.

4.6 Für die Ausgestaltung des rechtlichen Verhältnisses zwischen Dienstleister und Endkunde und den entsprechenden Vertragsschluss in Bezug auf die Erbringung der Leistung ist der Dienstleister verantwortlich.

5. Kundendaten und Datenschutz

5.1 Die (i) vom Dienstleister in die Software eingegebenen Daten über Endkunden (z.B. E-Mail, Name, Anschrift, sonstige Merkmale), (ii) die in der Software über Endkunden generierten Daten (z.B. Anfragen, sonstige Mitteilungen oder Chat-Inhalte) (gemeinsame “Kundendaten“) stehen dem Dienstleister zu. PosBill handelt insoweit als reiner technischer Dienstleister und behandelt die Kundendaten vertraulich. PosBill ist jedoch berechtigt, die Kundendaten – auch über das Vertragsende hinaus – in aggregierter oder statistischer Form zur Fehleranalyse und Fortentwicklung der Funktionen der Software oder zum Benchmarking zu nutzen.

5.2 Soweit es sich bei den Kundendaten um personenbezogene Daten handelt, gilt Folgendes: PosBill verarbeitet die Kundendaten als Auftragsdatenverarbeiter ausschließlich zum Zwecke der Bereitstellung der vertraglichen Leistungen im Auftrag und nach den Weisungen des Dienstleisters. PosBill trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten. Der Dienstleister bleibt im Verhältnis zu PosBill alleinige verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts und für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Der Dienstleister wird gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen einholen und Datenschutzhinweise geben (siehe Ziffer 4).

6.Mängelansprüche

6.1 PosBill wird PosBill buylocal frei von Sach- und Rechtsmängeln bereitstellen und während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung der Software beinhaltet nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen wie Veränderung der IT-Umgebung, insbesondere Änderung von Hardware oder Betriebssystemen (z.B. neue mobile Endgeräte oder Betriebssysteme.

7.Freistellungspflicht des Dienstleisters

7.1 Machen Dritte (einschließlich öffentliche Stellen) gegenüber PosBill Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass der Dienstleister gegen seine Pflichten verstoßen hat, zum Beispiel unter Verstoß gegen das Datenschutzrecht oder Wettbewerbsrecht E-Mails versendet oder Pflichtangaben unterlässt, so gilt Folgendes: Der Dienstleister wird PosBill von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, PosBill bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und PosBill von den Kosten der Rechtsverteidigung freistellen.

7.2 Voraussetzung für die Freistellungspflicht nach Ziffer 7.1. ist, dass PosBill den Dienstleister über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Dienstleister ermöglicht, auf Kosten des Dienstleisters alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen.

8.Haftungsbeschränkung


8.1 PosBill haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet PosBill – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal bis zu einem Betrag von 500,00 €.

8.3 Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit – ausgeschlossen.

8.4 Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorne stehende Haftungsbeschränkungen bzw. Ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (Zum Beispiel: Gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensabhängigen Garantie.

8.5 Soweit die Haftung nach Ziff. 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe oder Erfüllungsgehilfen von PosBill.

9. Laufzeit und Kündigung


9.1 Hierfür gelten die Bestimmungen, der in der Softwarenutzungsvereinbarten beschriebenen Regelungen.

9.2. Kündigungen können schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen. Kündigungen des Dienstleisters sollen per E-Mail an sales@resigo.com gesendet werden.

9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

9.4 Mit Ende der Vertragslaufzeit kann der Dienstleister nicht mehr auf die Kundendaten zugreifen. Es obliegt dem Dienstleister, die Kundendaten vor Ende der Vertragslaufzeit mit Hilfe der Exportfunktion der Software zu exportieren und bei sich zur weiteren Verwendung zu speichern. Zu einer darüber hinausgehenden Herausgabe der Kundendaten ist PosBill nicht verpflichtet. Mit Vertragsende wird PosBill die Kundendaten löschen, sofern PosBill nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist. Sofern eine Löschung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist (z.B. in Backups), kann PosBill die Kundendaten stattdessen datenschutzkonform sperren.

10. Salvatorische Klausel

Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Textform nach § 126b (z.B. E-Mail, Brief oder Fax). Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht.

Als Gerichtsstand wird Koblenz vereinbart.

PosBill GmbH - Brunnengasse 4 - 56355 Kehlbach Germany

+49 6776 959 1000 - http://www.posbill.com - sales@resigo.com

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

HRB Nr. 4816 Koblenz – UST-ID DE 167129943